Konsens-Gesetzentwurf gegen Arten- und Höfesterben?

Gleich vorweg: Dem dicken Danke kann ich mich nicht anschließen. Zwar ist das alles schön und gut, was da ausgehandelt wurde, aber wer schult die Bauern  und Bäuerinnen auf den neuen Einsatz von Pestiziden und wer kontrolliert dann, dass die neuen Bestimmungen eingehalten werden. Und überhaupt, noch ist es kein Gesetzt, was Landesregierung, Landnutzerverbände und der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ besprochen haben. Der Landtag muss den ausgehandelten Kompromiss noch zum Gesetz machen und wie ich Landwirtschaftsminister Peter Hauck kenne, ist er der erste, der nachträglich an in dem Text herum macht und damit den Kompromiss zu Gunsten der Landwirte*Innen aufweicht. Jedenfalls, die Grünen Kreuze auf den Äckern sind noch nicht abgeräumt.

Wir veröffentlichen hier den Brief von Probiene

Liebe Leserinnen und Leser,

erst ein Mal ein dickes Danke an Sie für Ihre Unterstützung, Ihr Engagement – und dass Sie uns in den vergangenen Monaten so stark den Rücken gestärkt haben beim Versuch, Baden-Württemberg ein Stück nachhaltiger und damit enkelfähiger zu machen.

Die Halbierung der Pestizide, deutlich mehr Öko-Landbau und mehr Lebensräume für bedrohte Arten: die Landesregierung hat heute am Runden Tisch einen ordentlichen Gesetzentwurf gegen das Arten- und Höfesterben auf den Weg gebracht. Deswegen hat unser Trägerkreis einstimmig beschlossen, diesen Entwurf als  Alternative zum ursprünglich gestarteten Volksbegehren zu akzeptieren. Wir werden nicht wieder aktiv für unser ursprüngliches Volksbegehren mobilisieren und auch nicht mehr zur Unterschrift aufrufen. Für die Entscheidung waren zwei Punkte entscheidend: Zum einen hat die Landesregierung in einem ungewöhnlich offenen Arbeitsprozess in kurzer Zeit mit uns und allen Beteiligten in der Landwirtschaft aus den recht allgemeinen Eckpunkten zum Artenschutz einen konkreten Gesetzentwurf geformt. Zum anderen tragen auch alle wesentlichen konventionellen Landwirtschaftsverbände diesen Entwurf mit. Und das ist ein echter Meilenstein. Schließlich werden wir nun erstmals in Deutschland im Konsens eine gesetzlich verbindliche Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide umsetzen.

Wir wollten von Beginn an nicht nur ein Signal für mehr Artenschutz und damit eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder senden, sondern auch konkrete Handlungen gegen das Artensterben erreichen. Dieses Signal und viele unserer Handlungsvorschläge haben die Landesregierung und die Bauernverbände nun aufgenommen. Deswegen sehen wir einen echten Gewinn in dem Ergebnis. In Baden-Württemberg haben wir nun gemeinsam ein Leitbild für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschafts- und Umweltschutzpolitik erarbeitet.

 

In unserem ursprünglichen Gesetzentwurf haben wir gefordert:

  • 50 Prozent weniger mit Pestiziden belastete Flächen im Land bis 2025
  • Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 50 % der Flächen bis 2035
  • Verbot von Pestiziden in allen Schutzgebieten mit Ausnahmen für nicht artengefährdende Pestizide
  • Schutz der Streuobstbestände
  • Stärkung des Biotopverbundes
Was haben wir nun erreicht im Konsens-Gesetzentwurf?

  • 40 bis 50 Prozent weniger chemisch-synthetische Pestizide bis 2030
  • Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 30 bis 40 % der Flächen bis 2030
  • Verbot aller Pestizide in Naturschutzgebieten. Verpflichtung zum Integrierten Pflanzenschutz in allen anderen Schutzgebieten
  • Schutz der Streuobstbestände
  • Ausbau des Biotopverbundes auf 10 % der Landesfläche
  • Verbot von Pestiziden für Privatgärtner*innen
  • Mindestens 62 Millionen Euro schon jetzt garantiert zusätzlich vom Land in den nächsten zwei Jahren für den Artenschutz

 

 

Ist das nun die Traumlösung für den Umwelt- und Artenschutz? Nein. Aber es ist der gesetzlich verankerte Auftakt zu einem längeren gemeinsamen Weg, den nun ein breites Bündnis aus Landwirtschaft und Umweltschutz beschreitet. Und das ist ein gutes Ergebnis.  Zum einen, weil wir diesen Weg nun gemeinsam mit den Landwirt*innen im Land gehen. Zum anderen, weil wir deutlich schneller konkrete Taten haben, als wenn wir auf das Ende des Volksbegehrens-Prozesses gewartet hätten.

Die eigentliche Arbeit beginnt aber jetzt erst. Denn die Fraktionen von Grünen und CDU, mit deren Ministern wir den Gesetzentwurf erarbeitet haben, müssen diesen nun per Landtagsbeschluss zum Gesetz machen. Wir werden sehr nachdrücklich darauf achten, dass die Zusage der beiden Minister eingehalten und aus diesem Gesetzentwurf jetzt schnellstmöglich und ohne weitere Verwässerungen ein Gesetz wird. Dazu werden die Organisationen des bisherigen Trägerkreises weiter zusammenarbeiten. Wir werden die Landesregierung im Frühjahr daran messen, ob sie den heutigen Entwurf in seiner jetzigen Substanz durchs Parlament gebracht hat.

Quelle: probiene.de/produkt-kategorie/publikationen/

https://probiene.de/produkt-kategorie/publikationen/

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